KNIE- und HÜFTARTHROSE | Die Hochschule für Gesundheit in Bochum sucht für eine Studie Patientinnen und Patienten, die an Knie- und/oder Hüftarthrose leiden. Im Rahmen des Pilotprojekts SmArt-E (Smartphone-assistiertes Trainings- und Edukationsprogramm für Menschen mit Hüft- und Kniearthrose) sollen diese mithilfe einer App ein zwölfmonatiges Programm absolvieren. Der IFK, die Charité Berlin und die Techniker Krankenkasse sind unter anderen ebenfalls Partner des Innovationsprojektes SmArt-E.

Ziel der Studie ist es, die Wirksamkeit von SmArt-E für Personen mit Knie- und/oder Hüftarthrose im Vergleich zur derzeitigen Regelversorgung zu untersuchen. Die Teilnehmenden werden per Zufall der Gruppe mit SmArt-E-Intervention oder der reinen Regelversorgung zugeteilt. Innerhalb der zwölfmonatigen Studiendauer werden drei Messtermine angesetzt, bei denen jeweils Kraft und Gleichgewicht getestet werden. Außerdem werden über einen Fragebogen weitere Informationen zur Person und zum aktuellen Gesundheitszustand erfasst. Teilnehmen können Personen mit Kniearthrose (ab 38 Jahren) und/oder mit Hüftarthrose (ab 50 Jahren), die bei der Techniker Krankenkasse versichert sind. Anmeldung und weitere Informationen zur Studienteilnahme erhalten interessierte Personen bei der Hochschule für Gesundheit Bochum, Franziska Weber und Dr. Carsten Müller:Telefon: 0234 77727-692E-Mail: smart-e@hs-gesundheit.de. (04.12.2022 | Rick de Vries)

CORONA im Herbst | Physiotherapiepraxen in Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen auch ab dem 2. November im derzeitigen Rahmen Patienten behandeln. Das umfasst unter Beachtung der gelten Abstands- und Hygienevorschriften auch Präventionskurse und Gruppenbehandlungen. Das geht aus der neuen „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ hervor, die das Land NRW jetzt veröffentlichte. Darin sind Maßnahmen formuliert, die die Ausbreitung der Corona-Pandemie einschränken sollen……
(03.11.2020 | Rick de Vries)

TELETHERAPIE | Während der Corona-Krise können Physiotherapeuten in einigen Fällen auch Teletherapie anbieten. Damit ist jedoch ausschließlich eine Videobehandlung gemeint, keine telefonische Beratung. Das hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV-SV) nun nochmals klargestellt.
Videobehandlungen sind in der Physiotherapie für die folgenden Positionen möglich: Krankengymnastik (auch KG-Atemtherapie) und Krankengymnastik-Mukoviscidose.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat sich den Empfehlungen des GKV-SV angeschlossen. Und auch bei Privatpatienten sind Videobehandlungen möglich………………
(08.04.2020 | Rick de Vries)

CORONA | Für immer mehr Regionen in Deutschland gelten aufgrund der Corona-Infektionswelle Allgemeinverfügungen, die Teile des öffentlichen Lebens einschränken. Wichtig: Stand jetzt müssen aufgrund der Allgemeinverfügungen keine Physiotherapiepraxen geschlossen werden.
Die Allgemeinverfügungen beinhalten derzeit primär Regelungen für Bildungseinrichtungen und Freizeitaktivitäten im weiteren Sinne. Physiotherapiepraxen fallen nicht darunter. Die Behandlung von Patienten, die mit einer gültigen Verordnung in die Physiotherapiepraxis kommen, ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Wir haben genug Kapazitäten frei……(20.03.2020 | Rick de Vries)